Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Orange Pro Clean GmbH
Hagmattstrasse 7a
4123 Allschwil
Schweiz
Verwaltung
Grosspeteranlage 29, 4052 Basel
E-Mail: info@orangeproclean.ch
Telefon: +41 61 508 03 79
UID: CHE-259.534.618
Stand: 01. Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Orange Pro Clean GmbH gegenüber privaten und geschäftlichen Auftraggebern.Dazu gehören insbesondere:Umzugs- und EndreinigungenReinigungen mit AbnahmegarantieUnterhalts- und HaushaltsreinigungenBüro- und GewerbereinigungenFenster- und GlasreinigungenBau-, Zwischen- und BauendreinigungenReinigungen nach Renovationen und UmbautenGrund- und SpezialreinigungenExpress- und kurzfristige Reinigungenwiederkehrende Reinigungsaufträgeweitere individuell vereinbarte ReinigungsleistungenIndividuelle Vereinbarungen, Offerten, Auftragsbestätigungen oder Rahmenverträge gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über andere Kontaktwege sind grundsätzlich unverbindlich.Insbesondere die Übermittlung eines Formulars mit der Bezeichnung «Offerte anfordern», «Kostenlose Offerte erhalten» oder vergleichbarer Formulierung stellt noch keinen kostenpflichtigen Auftrag dar.Ein Vertrag kommt zustande, wenn:der Auftraggeber eine Offerte von Orange Pro Clean annimmt;Orange Pro Clean einen Auftrag ausdrücklich bestätigt; oderOrange Pro Clean auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistung beginnt.Für Art, Umfang und Preis der Leistung ist in erster Linie die jeweilige Offerte oder Auftragsbestätigung massgebend.Angaben des Auftraggebers zu Objekt, Fläche, Zimmeranzahl, Verschmutzungsgrad, Fenstern, Nebenräumen und anderen leistungsrelevanten Umständen bilden die Grundlage der Offerte.
3. Leistungsumfang
Orange Pro Clean erbringt die vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht, sorgfältig und entsprechend dem bestätigten Leistungsumfang.Eine allgemeine Bezeichnung wie «Wohnungsreinigung», «Umzugsreinigung» oder «Grundreinigung» umfasst nur diejenigen Leistungen, die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung vereinbart wurden.Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten, insbesondere Reparaturen, Entsorgungen, Räumungen, Schädlingsbekämpfung, handwerkliche Leistungen oder besondere Spezialbehandlungen, sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.Gewöhnliche Reinigungsmittel, Geräte und Arbeitsmittel werden durch Orange Pro Clean bereitgestellt, soweit in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.Spezielle Materialien, Maschinen, Hebebühnen, Entsorgungskosten, Parkgebühren oder andere ausserordentliche Aufwendungen können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie vorgängig vereinbart oder durch den Auftraggeber ausdrücklich genehmigt wurden.
4. Preise und Abrechnung
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder ausdrücklich vereinbarten Preisliste.Gegenüber Privatkunden werden Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer ausgewiesen, soweit nichts anderes eindeutig angegeben ist.Geschäftskundenpreise können exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, sofern dies in der Offerte klar bezeichnet ist.Bei Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Verrechnung grundsätzlich nach den tatsächlich geleisteten Mitarbeitendenstunden.Ein ausgewiesener Stundenansatz gilt je eingesetzter Arbeitskraft, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.Preisangaben wie «ab CHF 49.99.– pro Stunde» stellen einen Ausgangspreis dar. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Objekt, Umfang, Zustand, Anzahl eingesetzter Mitarbeitender und vereinbarten Zusatzleistungen.Bei Pauschalofferten gilt der vereinbarte Pauschalpreis für den beschriebenen Leistungsumfang.
5. Abweichungen vom angegebenen Objektzustand
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Kalkulation relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.Stellt sich vor Ort heraus, dass das Objekt erheblich von den gemachten Angaben abweicht, beispielsweise aufgrund:wesentlich stärkerer Verschmutzung;zusätzlicher Räume oder Flächen;nicht angegebener Fenster oder Storen;zurückgelassener Gegenstände;Bau- oder Farbrückstände;aussergewöhnlicher Verkalkung;Tierhaltung oder besonderer Verunreinigungen;fehlender Zugänglichkeit;kann Orange Pro Clean den zusätzlichen Aufwand mitteilen und eine Anpassung des Auftrags anbieten.Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, ist Orange Pro Clean nicht verpflichtet, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus Leistungen auszuführen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Orange Pro Clean die vereinbarte Arbeit unter zumutbaren Bedingungen durchführen kann.Dazu gehört insbesondere:rechtzeitiger Zugang zum Objekt;funktionsfähiger Strom- und Wasseranschluss;Mitteilung besonderer Gefahren oder empfindlicher Materialien;Entfernung oder Sicherung besonders wertvoller Gegenstände;Information über bestehende Schäden;Information über spezielle Oberflächen oder Pflegevorschriften;Sicherung von Haustieren während des Einsatzes;Freigabe der zu reinigenden Bereiche;Leerräumung von Schränken, sofern deren Innenreinigung vereinbart wurde.Bestehende Schäden, lose Bauteile, Materialermüdung oder andere empfindliche Zustände sind Orange Pro Clean vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, soweit sie dem Auftraggeber bekannt sind.
7. Termine und Zugang
Vereinbarte Einsatzzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Orange Pro Clean, beispielsweise Unfall, Krankheit, extreme Wetterbedingungen, Verkehrsunterbrechungen oder technische Störungen, kann eine Terminverschiebung erforderlich werden.Orange Pro Clean informiert den Auftraggeber in einem solchen Fall so früh wie möglich und vereinbart einen Ersatztermin.Kann die Reinigung aufgrund fehlenden Zugangs, nicht bereitgestellter Schlüssel oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht beginnen, gelten die Regelungen zur kurzfristigen Absage sinngemäss.Express-, Notfall- und kurzfristige Einsätze gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Orange Pro Clean als verbindlich.
8. Stornierung einzelner Reinigungstermine
Ein bestätigter Reinigungstermin kann durch den Auftraggeber grundsätzlich storniert werden.Bei einer Absage:mehr als 48 Stunden vor Einsatzbeginn:
keine Stornierungskosten.zwischen 24 und 48 Stunden vor Einsatzbeginn:
Orange Pro Clean kann bis zu 50 % des vereinbarten oder voraussichtlichen Auftragswertes verlangen, soweit die reservierten Kapazitäten nicht anderweitig eingesetzt werden können.weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei fehlendem Zugang zum Objekt:
Orange Pro Clean kann den entstandenen Ausfall bis maximal zur Höhe des vereinbarten Auftragswertes verrechnen.Ersparte Aufwendungen und anderweitig eingesetzte Kapazitäten werden berücksichtigt.Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
9. Umzugs- und Endreinigung mit Abnahmegarantie
Eine Abnahmegarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart wurde.Die Abnahmegarantie bedeutet, dass Orange Pro Clean reinigungsbezogene Beanstandungen des Vermieters, Eigentümers oder der Verwaltung innerhalb des vereinbarten Reinigungsumfangs ohne zusätzliche Arbeitskosten nachbessert. Die Abnahmegarantie bezieht sich ausschliesslich auf Reinigungsleistungen.Nicht von der Abnahmegarantie umfasst sind insbesondere:bestehende Schäden;normale Abnutzung;Reparaturen;Material- oder Konstruktionsmängel;beschädigte Fugen oder Silikonabdichtungen;Verfärbungen oder dauerhafte Materialveränderungen;Ablagerungen, die nicht ohne Beschädigungsrisiko entfernt werden können;Anforderungen des Vermieters oder der Verwaltung ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs;Räumungs-, Entsorgungs- oder Renovierungsarbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.Eine Abnahmegarantie ist keine Garantie dafür, dass eine Wohnungsübergabe aus Gründen ausserhalb der Reinigung ohne Beanstandung erfolgt.Beanstandungen im Zusammenhang mit der Wohnungsabgabe sind Orange Pro Clean möglichst unmittelbar mitzuteilen.Der Auftraggeber stellt Orange Pro Clean ein Übergabeprotokoll, Fotos oder andere vorhandene Informationen zur Beanstandung zur Verfügung und ermöglicht innerhalb angemessener Frist Zugang für die Nachreinigung.Orange Pro Clean muss grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten, bevor ein anderes Reinigungsunternehmen mit der Behebung derselben Beanstandung beauftragt wird.
10. Prüfung und Beanstandungen
Der Auftraggeber wird gebeten, die ausgeführte Reinigung nach Abschluss zeitnah zu prüfen.Sichtbare Beanstandungen sollen Orange Pro Clean unverzüglich, wenn möglich innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigung, gemeldet werden.Später erkennbare Beanstandungen sind nach deren Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.Die Meldung sollte den betroffenen Bereich möglichst genau beschreiben und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.Bei berechtigten Beanstandungen erhält Orange Pro Clean zunächst die Möglichkeit, die betreffende Leistung innerhalb angemessener Frist kostenlos nachzubessern.Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
11. Schäden und Haftung
Orange Pro Clean behandelt Räume, Einrichtungen, Materialien und Gegenstände mit der gebotenen Sorgfalt.Orange Pro Clean verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.Orange Pro Clean haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für nachgewiesene direkte Schäden, die durch Orange Pro Clean oder eingesetzte Hilfspersonen schuldhaft verursacht wurden.Keine Haftung besteht, soweit ein Schaden auf bereits bestehende Mängel, normale Abnutzung, Materialermüdung, mangelhafte Installation oder auf Eigenschaften zurückzuführen ist, die bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren.Bestehen bei einer Oberfläche oder einem Material erkennbare Risiken, kann Orange Pro Clean die Behandlung ablehnen oder zunächst die Zustimmung des Auftraggebers zu einer bestimmten Vorgehensweise verlangen.Besteht der Auftraggeber trotz eines ausdrücklichen Hinweises auf einer bestimmten Methode oder einem bestimmten Reinigungsmittel, haftet Orange Pro Clean nicht für Schäden, soweit diese unmittelbar auf diese Weisung zurückzuführen sind und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsausfälle haftet Orange Pro Clean nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder Orange Pro Clean vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
12. Schlüssel und Zutritt
Überlassene Schlüssel, Zugangskarten und Codes werden vertraulich und sorgfältig behandelt.Der Auftraggeber kann Orange Pro Clean gestatten, Arbeiten auch ohne seine Anwesenheit durchzuführen.Schlüsselübergabe und Rückgabe können individuell vereinbart werden.Ein Verlust von Schlüssel oder Zugangsmittel ist Orange Pro Clean unverzüglich mitzuteilen.Für nachweislich durch Orange Pro Clean verursachte Verluste oder Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
13. Dokumentation
Orange Pro Clean kann zur Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung Arbeitszustände, gereinigte Bereiche oder vorhandene Schäden dokumentieren.Eine solche Dokumentation dient insbesondere:der Qualitätssicherung;der Beweissicherung;der Dokumentation bestehender Schäden;der Bearbeitung von Beanstandungen;der Abstimmung mit dem Auftraggeber.Personenbezogene oder private Inhalte werden soweit möglich vermieden.Eine Verwendung von Aufnahmen eines Kundenobjekts für Werbung, Social Media oder andere öffentliche Zwecke erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB, sondern nur mit separater Berechtigung oder Zustimmung.
14. Einsatz von Mitarbeitenden und Hilfspersonen
Orange Pro Clean ist berechtigt, eigene Mitarbeitende sowie sorgfältig ausgewählte Hilfspersonen oder Subunternehmer für die Ausführung von Leistungen einzusetzen.Orange Pro Clean bleibt für die vertragsgemässe Organisation und Durchführung der vereinbarten Leistung verantwortlich.
15. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind, sofern in der Offerte oder Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.Orange Pro Clean kann bei grösseren Projekten, kurzfristigen Spezialaufträgen oder entsprechend vereinbarten Leistungen eine Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen.Vorauszahlungen werden nur geschuldet, wenn dies vorgängig vereinbart wurde.Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Orange Pro Clean kann insbesondere den gesetzlichen Verzugszins verlangen.Notwendige und angemessene Kosten für Inkasso oder Rechtsverfolgung können dem säumigen Auftraggeber auferlegt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann Orange Pro Clean weitere noch nicht ausgeführte Leistungen bis zur Klärung der offenen Forderungen aussetzen.
16. Wiederkehrende Reinigungsaufträge
Bei regelmässigen Reinigungen ergeben sich Leistungsumfang, Rhythmus, Preis, Vertragsdauer und gegebenenfalls Mindestlaufzeit aus der jeweiligen Offerte oder dem Rahmenvertrag.
Ist keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, kann ein unbefristeter wiederkehrender Reinigungsvertrag unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Rechte mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden.Änderungen von Reinigungsintervallen oder Leistungsumfang werden zwischen den Parteien abgestimmt.Preisänderungen für zukünftige Leistungen werden dem Auftraggeber vorgängig mitgeteilt.Bei einer wesentlichen Preisänderung eines unbefristeten Vertrags kann der Auftraggeber den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
17. Bau- und Spezialreinigungen
Bei Bau-, Zwischen-, End- oder Spezialreinigungen ist der Auftraggeber verpflichtet, Orange Pro Clean auf besondere Materialien, Oberflächen, Beschichtungen, chemische Rückstände oder Gefahren hinzuweisen.Arbeiten anderer Gewerke sollen soweit erforderlich abgeschlossen sein, bevor Orange Pro Clean mit einer Schluss- oder Bauendreinigung beginnt.Werden gereinigte Bereiche nach Abschluss erneut durch Handwerker, Baupersonal oder andere Personen verschmutzt, stellt dies keinen Mangel der bereits ausgeführten Reinigung dar.Erforderliche Nachreinigungen aufgrund nachfolgender Bau- oder Handwerkerarbeiten können separat verrechnet werden.
18. Höhere Gewalt und aussergewöhnliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Orange Pro Clean nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, besteht für den noch nicht erbrachten Teil grundsätzlich keine Zahlungspflicht.Bereits geleistete Vorauszahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.Die Parteien bemühen sich zunächst um einen angemessenen Ersatztermin.
19. Datenschutz
Orange Pro Clean bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu Websiteformularen, Kommunikation, Dokumentation und eingesetzten technischen Systemen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Orange Pro Clean.Die Datenschutzerklärung ist unter:https://www.orangeproclean.ch/datenschutzerklarungabrufbar.
20. Änderungen dieser AGB
Orange Pro Clean kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen.Für einen bereits abgeschlossenen Einzelauftrag gelten grundsätzlich diejenigen AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogen wurden.Bei laufenden Vertragsverhältnissen werden wesentliche Änderungen rechtzeitig mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.Für Streitigkeiten mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Orange Pro Clean GmbH Gerichtsstand.Orange Pro Clean ist berechtigt, Ansprüche gegen Geschäftskunden auch an deren Sitz beziehungsweise Wohnsitz geltend zu machen.
23. Kontakt
Fragen zu diesen AGB oder zu einem Auftrag können gerichtet werden an
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Telefon: +41 61 508 03 79